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   LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17   

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LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17 (https://dejure.org/2018,51398)
LG Essen, Entscheidung vom 17.04.2018 - 27 KLs 27/17 (https://dejure.org/2018,51398)
LG Essen, Entscheidung vom 17. April 2018 - 27 KLs 27/17 (https://dejure.org/2018,51398)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09

    Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt;

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09, zitiert nach juris m.w.Nw.).

    Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09, zitiert nach juris), so dass die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Die bedrohliche Lage (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 2 StR 539/91, BeckRS 1991, 31097174 m.w.Nw.) wurde von dem Angeklagten D1 geschaffen.

    Dies würde voraussetzen, dass der Täter irrig von einer Nothilfelage ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027), sich also einen unmittelbar bevorstehenden Angriff vorstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 2 StR 535/91, BeckRS 1991, 31097174).

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Das Zustechen mit einem Messer hätte in der vorliegenden Situation auch aus Sicht des Angeklagten angedroht werden können und müssen (vgl. BGH, Urteil vom 12.2. 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; BGH, Urteil vom 08.02.2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; BGH, Urteil vom 08.02.2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).
  • BGH, 05.01.2010 - 4 StR 478/09

    Bemessung der Einsatzstrafe (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr);

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Insoweit ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Geschädigten zu gefährden (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 224 Rn. 27 m.w.Nw.; BGH, Beschluss vom 05.01.2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Dies würde voraussetzen, dass der Täter irrig von einer Nothilfelage ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027), sich also einen unmittelbar bevorstehenden Angriff vorstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 2 StR 535/91, BeckRS 1991, 31097174).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Auszug aus LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Dies gilt vor allem, wenn die andere Person - wie hier - unbewaffnet war (BGH, Urteil vom 07.02.1991 - 4 StR 544/90, zitiert nach juris; Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 37).
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